Amtsgericht Essen, 2007-10-11, 44 Gs 4677/07

44 Gs 4677/07Court of First InstanceOct 11, 2007

Full text

Amtsgericht Essen — 44 Gs 4677/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-11

Aktenzeichen: 44 Gs 4677/07

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:1011.44GS4677.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 44

Tenor

wird gem. § 98 Abs.2 Satz 2 StPO festgestellt, dass die am 20.07.2007 durchgeführte Durchsuchung rechtswidrig war. Es wird weiter festgestellt, dass die Anordnung der Blutentnahme rechtswidrig war.

Es wird angeordnet, sichergestellte Gegenstände an den Beschuldigten herauszugeben und die Blutprobe zu vernichten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Landeskasse auferlegt.

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