11 C 510/09•Amtsgericht Essen, 2010-03-09, 11 C 510/09
Full text
Amtsgericht Essen — 11 C 510/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-09
Aktenzeichen: 11 C 510/09
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0309.11C510.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 11 C
Tenor
Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag vom 21.02.06 mit der Vertragsnummer #### wirksam zum 20.03.09 beendet wurde.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger keine auf den Zeitpunkt nach der wirksamen Beendigung des Vertrages bezoge-nen Forderungen zustehen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die hinter dem Kläger stehende Recht-sschutzversicherung, die NRV, zu der Vertragsnummer *****, einen Betrag von 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.09 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen beide Parteien zu jeweils 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.