Amtsgericht Essen, 2010-04-06, 104 F 73/10

104 F 73/10Court of First InstanceApr 6, 2010

Full text

Amtsgericht Essen — 104 F 73/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-06

Aktenzeichen: 104 F 73/10

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0406.104F73.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 104 F

Tenor

Der Antragsteller ist berechtigt, das Kind X an jedem zweiten Samstag im Monat von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu sich zu nehmen.

Fällt der unter Ziffer 1.) bezeichnete Umgang wegen eines in der Person des Kindes oder der Kindesmutter liegenden Grundes aus, ist der Antragsteller berechtigt, den Umgang mit X am darauffolgenden Wochenende nachzuholen. Der Turnus verschiebt sich dadurch nicht.

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