Amtsgericht Essen, 2012-02-27, 163 IN 38/12

163 IN 38/12Court of First InstanceFeb 27, 2012

Full text

Amtsgericht Essen — 163 IN 38/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-27

Aktenzeichen: 163 IN 38/12

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2012:0227.163IN38.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 163 IN

Tenor

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 27.02.2012, um 14:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.02.2012 bei Ge­richt eingegangenen Antrags des Schuldners. Zugleich werden die Verfahren 163 IN 38/12 und 163 IN 129/11 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. U. Forderun­gen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2012 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweg­lichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

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