Amtsgericht Hattingen, 2000-10-27, 7 C 483/99

7 C 483/99Court of First InstanceOct 27, 2000

Full text

Amtsgericht Hattingen — 7 C 483/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-27

Aktenzeichen: 7 C 483/99

ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2000:1027.7C483.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 7

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Kostenvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 600,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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