3 C 207/05•Amtsgericht Wetter, 2005-12-13, 3 C 207/05
Full text
Amtsgericht Wetter — 3 C 207/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-13
Aktenzeichen: 3 C 207/05
ECLI: ECLI:DE:AGEN3:2005:1213.3C207.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 11.10.2005 wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts F vom 05.07.2005 (05-6475295-0-7) dergestalt aufrechterhalten bleibt, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 470,67 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszins seit dem 21.04.2005 und 10,00 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen, im Übrigen wird der Vollstreckungs-bescheid aufgehoben und das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
Von den Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch den Vollsteckungsbe-scheid veranlassten Kosten, die der Beklagte zu tragen hat, sowie den durch die Säumnis der Klägerin veranlassten Kosten, die diese zu tragen hat, tragen die Klägerin 78% und der Beklagte 22%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweiligen Gegenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht vor der Vollstreckung diese Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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