15 C 21/05•Amtsgericht Erkelenz, 2005-07-01, 15 C 21/05
Amtsgericht Erkelenz, 2005-07-01, 15 C 21/05
15 C 21/05Court of First InstanceJul 1, 2005
Regest
Eine Vollbremsung ist gerechtfertigt, wenn ein Lastwagen auf der Gegenfahrbahn ins Schleudern gerät und in Richtung der von dem Bremsenden befahrenen Fahrbahn schleudert.
Full text
Amtsgericht Erkelenz — 15 C 21/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-01
Aktenzeichen: 15 C 21/05
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2005:0701.15C21.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2, § 18 Abs. 1 StVG, § 3 PflVG
Leitsätze
Eine Vollbremsung ist gerechtfertigt, wenn ein Lastwagen auf der Gegenfahrbahn ins Schleudern gerät und in Richtung der von dem Bremsenden befahrenen Fahrbahn schleudert.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, eine Zwangsvollstreckung durch die Gegensei-te durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gläubiger Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.