Amtsgericht Erkelenz, 2010-08-10, 14 C 131/10

14 C 131/10Court of First InstanceAug 10, 2010

Full text

Amtsgericht Erkelenz — 14 C 131/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-10

Aktenzeichen: 14 C 131/10

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2010:0810.14C131.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.330,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 982,82 € seit dem 15.01.2010 und aus weiteren 347,25 € seit dem 23.02.2010 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 105,02 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Streithelferin durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Streithelferin vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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