Amtsgericht Euskirchen, 2011-08-12, 17 C 88/11

17 C 88/11Court of First InstanceAug 12, 2011

Full text

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 88/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-12

Aktenzeichen: 17 C 88/11

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:0812.17C88.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 17 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.652,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 31 %, die Beklagt 69 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.