Amtsgericht Euskirchen, 2011-08-26, 17 C 305/11

17 C 305/11Court of First InstanceAug 26, 2011

Full text

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 305/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-26

Aktenzeichen: 17 C 305/11

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:0826.17C305.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 17 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.756,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2010 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 33 %, die Beklagte 67 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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