4 C 75/13•Amtsgericht Euskirchen, 2014-07-22, 4 C 75/13
Amtsgericht Euskirchen, 2014-07-22, 4 C 75/13
4 C 75/13Court of First InstanceJul 22, 2014
Full text
Amtsgericht Euskirchen — 4 C 75/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-22
Aktenzeichen: 4 C 75/13
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2014:0722.4C75.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Tenor
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- Die Beklagten werden verurteilt, den Klägern die Stellplätze mit einer Gesamtlänge von 13 m vor der Garage 1, die rechts neben dem P-Straße in Euskirchen befindlich sind (vor der linken der beiden vorhandenen Garagen) wieder zur Verfügung zu stellen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt es nachzulassen, eine Vollstreckung der Kläger zu verhindern, wenn sie zuvor Sicherheit in Höhe von 450,00 € leisten, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten
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