Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-10-31, 33 F 270/12

33 F 270/12Court of First InstanceOct 31, 2013

Full text

Amtsgericht Gelsenkirchen — 33 F 270/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-31

Aktenzeichen: 33 F 270/12

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2013:1031.33F270.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an den Antragsteller wie folgt Unterhalt zu zahlen:

  1. Für die Zeit von Oktober 2012 bis März 2013 über monatlich freiwillig

gezahlte 180,00 € hinaus weitere 92,00 €, davon 66,00 € aufgrund seines

Anerkenntnisses,

  1. für die Monate April und Mai 2013 über monatlich freiwillig gezahlte 180,00

€ hinaus weitere 34,00 €, davon 26,00 € aufgrund seines Anerkenntnisses,

  1. für den Monat Juni 2013 über freiwillig gezahlte 180,00 € hinaus weitere

92,00 €, davon 66,00 € aufgrund des abgegebenen Anerkenntnisses,

  1. für die Zeit ab Juli 2013 monatlich 206,00 € aufgrund seines Anerkenntnisses.

  2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

  3. Der Beschluss ist sofort vollstreckbar.

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