Amtsgericht Gelsenkirchen, 2018-04-24, 210 C 569/17

210 C 569/17Court of First InstanceApr 24, 2018

Full text

Amtsgericht Gelsenkirchen — 210 C 569/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-24

Aktenzeichen: 210 C 569/17

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2018:0424.210C569.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 210

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Kostenvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 2.880,00 Euro festgesetzt.

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