9 C 343/12•Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2015-07-10, 9 C 343/12
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2015-07-10, 9 C 343/12
9 C 343/12Court of First InstanceJul 10, 2015
Regest
Anforderungen bei der Verengung einer Fahrbahn durch geparkte Fahrzeuge beim Einbiegen und Gegenverkehr
Full text
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 9 C 343/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-10
Aktenzeichen: 9 C 343/12
ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2015:0710.9C343.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 9
Normen: §§ 17, 18 StVG,
Leitsätze
Anforderungen bei der Verengung einer Fahrbahn durch geparkte Fahrzeuge beim Einbiegen und Gegenverkehr
Tenor
I.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 531,79 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2012.
II.
Die Beklagten werden weiter gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von den ihm entstandenen Anwaltsgebühren in Höhe von 70,78 Euro freizustellen.
III.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
IV.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 85% zu tragen und die Beklagten als Gesamtschuldner 15%.
V.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
VI.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
VII.
Streitwert: 4.466,88 Euro.
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