Amtsgericht Geilenkirchen, 1990-04-20, 5b C 28/90

5b C 28/90Court of First InstanceApr 20, 1990

Full text

Amtsgericht Geilenkirchen — 5b C 28/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-04-20

Aktenzeichen: 5b C 28/90

ECLI: ECLI:DE:AGGK:1990:0420.5B.C28.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 5b C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20,00 DM nebst 4 % Zinsen ab dem 16.2.1990 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe vor Vollstreckung Sicherheit leisten.

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