Amtsgericht Geilenkirchen, 1995-03-15, 2 C 279/94

2 C 279/94Court of First InstanceMar 15, 1995

Full text

Amtsgericht Geilenkirchen — 2 C 279/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-03-15

Aktenzeichen: 2 C 279/94

ECLI: ECLI:DE:AGGK:1995:0315.2C279.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 2 C

Tenor

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.160,29 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.01.1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/5.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,-DM abwenden, falls nicht der Kläger in dieser Höhe Sicherheit leistet.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 650,- DM abwenden, falls nicht die Beklagten in dieser Höhe Sicherheit leisten.

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