10 C 83/10•Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-11-09, 10 C 83/10
Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-11-09, 10 C 83/10
10 C 83/10Court of First InstanceNov 9, 2011
Full text
Amtsgericht Geilenkirchen — 10 C 83/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-09
Aktenzeichen: 10 C 83/10
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2011:1109.10C83.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, von bisher monatlich 375,48 Euro kalt auf monatlich 429,12 Euro kalt zuzüglich der bisherigen Nebenkostenvorauszahlungen wie bisher mit Wirkung ab dem 01.01.2010 zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 91 % und die Klägerin zu 9 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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