Amtsgericht Gummersbach, 2010-03-17, 16 C 139/09

16 C 139/09Court of First InstanceMar 17, 2010

Full text

Amtsgericht Gummersbach — 16 C 139/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-17

Aktenzeichen: 16 C 139/09

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2010:0317.16C139.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 663,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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