10 C 62/13•Amtsgericht Gummersbach, 2014-04-30, 10 C 62/13
Amtsgericht Gummersbach, 2014-04-30, 10 C 62/13
10 C 62/13Court of First InstanceApr 30, 2014
Full text
Amtsgericht Gummersbach — 10 C 62/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-30
Aktenzeichen: 10 C 62/13
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2014:0430.10C62.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 10
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 172,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 15.06.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 91% und die Beklagten zu 9%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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