Amtsgericht Hagen, 2009-05-28, 10 C 425/08

10 C 425/08Court of First InstanceMay 28, 2009

Regest

Gutachterkosten sind nur im Rahmen des § 249 BGB bei wirtschaftlich notwendigen und angemessenen Aufwand zu ersetzen. Die Beweislast trägt der Kfz-Eigentümer.

Full text

Amtsgericht Hagen — 10 C 425/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-28

Aktenzeichen: 10 C 425/08

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2009:0528.10C425.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: § 249 BGB

Leitsätze

Gutachterkosten sind nur im Rahmen des § 249 BGB bei wirtschaftlich notwendigen und angemessenen Aufwand zu ersetzen. Die Beweislast trägt der Kfz-Eigentümer.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.