Amtsgericht Hagen, 2014-06-30, 10 C 172/14

10 C 172/14Court of First InstanceJun 30, 2014

Regest

Der Handel mit Personen/Kundendaten (Leads) durch eine zypriotische, nicht über eine Banklizenz verfügende Limited ist nicht durch eine Einwilligung in Speicherung und Weitergabe bei google-adwords gedeckt. Die Kooperation von Rechtsanwälten mit dem Direktor des wissenschaftlichen Dienstes des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg stellt die Wirksamkeit der Prozessvollmacht in Frage. Sie ist selbst bei Erteilung einer entsprechenden Nebentätigkeitsgenehmigung mit der Neutralitätspflicht des EuGH und seiner Mitarbeiter nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.

Full text

Amtsgericht Hagen — 10 C 172/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-30

Aktenzeichen: 10 C 172/14

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2014:0630.10C172.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: Grundgesetz, Artikel 1, Artikel 2 Abs. I

Leitsätze

Der Handel mit Personen/Kundendaten (Leads) durch eine zypriotische, nicht über eine Banklizenz verfügende Limited ist nicht durch eine Einwilligung in Speicherung und Weitergabe bei google-adwords gedeckt.

Die Kooperation von Rechtsanwälten mit dem Direktor des wissenschaftlichen Dienstes des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg stellt die Wirksamkeit der Prozessvollmacht in Frage. Sie ist selbst bei Erteilung einer entsprechenden Nebentätigkeitsgenehmigung mit der Neutralitätspflicht des EuGH und seiner Mitarbeiter nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des beizutreibenden

Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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