144 C 10/16•Amtsgericht Hagen, 2016-06-15, 144 C 10/16
Full text
Amtsgericht Hagen — 144 C 10/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-15
Aktenzeichen: 144 C 10/16
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2016:0615.144C10.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
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an die Klägerin 4.105,62 EUR zu zahlen;
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die Klägerin freizustellen von ihr vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten durch Zahlung von 492,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 21.01.2016 an die Sozietät X & L mbH, T 83, Köln.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 5%, der Beklagte zu 95%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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