24 C 128/13•Amtsgericht Hamm, 2014-04-16, 24 C 128/13
Full text
Amtsgericht Hamm — 24 C 128/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: 24 C 128/13
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2014:0416.24C128.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 401,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 3.169,36 € für die Zeit bis zum 03.10.2013, auf 813,40 € für die Zeit vom 04.10.2013 bis zum 25.03.2014 und auf 426,00 € ab dem 26.03.2014 festgesetzt.
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