17 C 33/16•Amtsgericht Hamm, 2017-03-23, 17 C 33/16
Full text
Amtsgericht Hamm — 17 C 33/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-23
Aktenzeichen: 17 C 33/16
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2017:0323.17C33.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Hinweis: Versäumnisurteil
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Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause S-Straße, I, 3. OG links, Nr. 10, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, 1 Bad mit Toilette, Balkon und Kellerraum zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.148,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1,32 € seit dem 04.09.2015, aus weiteren 220,00 € seit dem 04.10.2015, aus weiteren 220,00 € seit dem 04.11.2015, aus weiteren 353,00 € seit dem 04.12.2015 und aus weiteren 354,00 € seit dem 04.01.2016 zu zahlen.
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 3.956,32 €
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