9 C 130/10•Amtsgericht Herne, 2010-11-24, 9 C 130/10
Full text
Amtsgericht Herne — 9 C 130/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 9 C 130/10
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2010:1124.9C130.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 790,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2010 zu zahlen, sowie den Kläger von Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte O in Höhe von 272,87 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 56% und den Beklagten zu 44% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.