Amtsgericht Herford, 2011-01-06, 14 F 209/10

14 F 209/10Court of First InstanceJan 6, 2011

Full text

Amtsgericht Herford — 14 F 209/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-06

Aktenzeichen: 14 F 209/10

ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2011:0106.14F209.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die am 19.10.2007 vor dem Standesamt xxx unter der Heiratsregisternummer xxx geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherungsnummer xxx zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1,0963 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto xxx bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen bezogen auf den 28. 02. 2010 übertragen.

Der Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Allianz Lebensvers. AG in Höhe von 1.038,05 Euro unterbleibt.

Der Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen in Höhe von 0,2114 Entgeltpunkten unterbleibt.

Die Kosten des Ver­fah­rens wer­den ge­gen­ei­nander auf­geho­ben.

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