Amtsgericht Heinsberg, 2013-06-13, 19 C 151/12

19 C 151/12Court of First InstanceJun 13, 2013

Full text

Amtsgericht Heinsberg — 19 C 151/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-13

Aktenzeichen: 19 C 151/12

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2013:0613.19C151.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abeilung 19

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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