11 OWi 9/10•Amtsgericht Höxter, 2011-07-07, 11 OWi 9/10
Full text
Amtsgericht Höxter — 11 OWi 9/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-07
Aktenzeichen: 11 OWi 9/10
ECLI: ECLI:DE:AGHX1:2011:0707.11OWI9.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Der Betroffene wird wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Handwerksordnung durch Ausführen von Arbeiten, die einem zulassungspflichtigen Handwerk zuzuordnen sind, ohne hierfür zugelassen zu sein, zu einer Geldbuße von 500,00 € verurteilt.
Dem Betroffenen wird nachgelassen die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen zu je 50,00 € jeweils bis zum 15. eines Monats zu z...n, wobei diese Vergünstigung entfällt, wenn der Betroffene mit einer Rate in Verzug gerät. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
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