16 Ds 139/17•Amtsgericht Iserlohn, 2017-03-10, 16 Ds 139/17
Amtsgericht Iserlohn, 2017-03-10, 16 Ds 139/17
16 Ds 139/17Court of First InstanceMar 10, 2017
Full text
Amtsgericht Iserlohn — 16 Ds 139/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-10
Aktenzeichen: 16 Ds 139/17
ECLI: ECLI:DE:AGIS:2017:0310.16DS139.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafabteilung
Tenor
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
Der Antrag des Verteidigers auf Beiordnung als Pflichtverteidiger wird zurückgewiesen, da die verschiedenen Voraussetzungen des § 140 StPO ersichtlich nicht vorliegen, insbesondere die Sach- und Rechtslage nicht so schwierig ist, dass die Beiordnung geboten wäre. Auch ist nicht ersichtlich, dass sich der Angeschuldigte nicht hätte selbst ausreichend verteidigen können.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.