Amtsgericht Köln, 2000-06-29, 122 C 171/00

122 C 171/00Court of First InstanceJun 29, 2000

Full text

Amtsgericht Köln — 122 C 171/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-29

Aktenzeichen: 122 C 171/00

ECLI: ECLI:DE:AGK:2000:0629.122C171.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 121

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. DM 860,50 nebst 4 % Zinsen seit dem 19.04.2000 sowie an den Kläger zu 2. 1721,00 DM nebst 4 % Zinsen seit 19.04.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/2 die Kläger, zu 1/2 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.900,00 DM.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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