Amtsgericht Köln, 2005-02-22, 201 C 386/04

201 C 386/04Court of First InstanceFeb 22, 2005

Full text

Amtsgericht Köln — 201 C 386/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-22

Aktenzeichen: 201 C 386/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0222.201C386.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 201

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im 2. Obergeschoß

rechts des Hauses O. L. Straße 188, Köln zu räumen und geräumt

an die Klägerin herauszugeben.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.600,00 € abwenden, sofern nicht die Klägerin in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

4.Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.04.2005

bewilligt.

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