Amtsgericht Köln, 2006-12-20, 137 C 319/06

137 C 319/06Court of First InstanceDec 20, 2006

Full text

Amtsgericht Köln — 137 C 319/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-20

Aktenzeichen: 137 C 319/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1220.137C319.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht verpflichtet ist, über die bereits streitgegenständlichen 1096,03 € hinaus weitere Zahlungen auf die Kostennote der Rechtsanwälte M. pp. vom 8.2.2006 (Rechnung Nr. 1/7534-06 in der Angelegenheit L. gegen G. GmbH) zu leisten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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