Amtsgericht Köln, 2007-03-05, 137 C 618/06

137 C 618/06Court of First InstanceMar 5, 2007

Full text

Amtsgericht Köln — 137 C 618/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-05

Aktenzeichen: 137 C 618/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0305.137C618.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Verbindlichkeit gegenüber den Rechtsanwälten C. & T.in Höhe von € 452,40 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 800,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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