91 K 98/01•Amtsgericht Köln, 2007-07-03, 91 K 98/01
Full text
Amtsgericht Köln — 91 K 98/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-03
Aktenzeichen: 91 K 98/01
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0703.91K98.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 91
Tenor
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung
des Grundstücks XXX
blieb im Versteigerungstermin am 04. Mai 2007 Meistbietende
Frau C. L.-O.
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von ... unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
Es bleiben die folgenden im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen:
Abt. II Nr. 1 Dienstbarkeit
Ersatzwert gemäß §§ 50, 51 ZVG …
Abt. II Nr. 2 Reallast
Ersatzwert gemäß §§ 50, 51 ZVG …
Abt. II Nr. 3 Dienstbarkeit
Ersatzwert gemäß §§ 50, 51 ZVG …
Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots ist von heute an mit
4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
Die Kosten dieses Beschlusses fallen der Ersteherin zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
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