Amtsgericht Köln, 2008-12-11, 301 F 14/08

301 F 14/08Court of First InstanceDec 11, 2008

Full text

Amtsgericht Köln — 301 F 14/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-11

Aktenzeichen: 301 F 14/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1211.301F14.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 301

Tenor

Die der Antragsgegnerin bewilligte Prozesskostenhilfe wird auf die Folgesache Ehegattenunterhalt wegen eines Unterhaltes von monatlich 300,00 Euro erstreckt. Im übrigen wird der Prozesskostenhilfe-Antrag der Antragsgegnerin für die Folgesache Unterhalt zurückgewiesen.

Der Antrag des Antragstellers, die Prozesskostenhilfe auf die Folgesache Ehegattenunterhalt zu erstrecken, wird zurückgewiesen.

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