205 C 143/09•Amtsgericht Köln, 2009-12-22, 205 C 143/09
Amtsgericht Köln, 2009-12-22, 205 C 143/09
205 C 143/09Court of First InstanceDec 22, 2009
Full text
Amtsgericht Köln — 205 C 143/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-22
Aktenzeichen: 205 C 143/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:1222.205C143.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 205
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie
der Beklagten tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagten zu 7 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten tragen die
Beklagten.
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, AG Köln 221 H 1/08
tragen der Kläger und die Drittwiderbeklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Vollstreckung der Beklagten
gegen den Kläger allerdings lediglich gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages leistet.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Drittwiderbeklagten durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Drittwiderbeklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet.
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