137 C 436/09•Amtsgericht Köln, 2010-01-28, 137 C 436/09
Amtsgericht Köln, 2010-01-28, 137 C 436/09
137 C 436/09Court of First InstanceJan 28, 2010
Regest
Beim Verbrauchsgüterkauf bedarf es auf Grund mit Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie konform gehender Auslegung entgegen dem Wortlaut von § 323 Abs. 1 BGB vor Rücktritt des Käufers wegen vertragswidriger Lieferung nicht des Verlangens nach Nacherfüllung.
Full text
Amtsgericht Köln — 137 C 436/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-28
Aktenzeichen: 137 C 436/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0128.137C436.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 137
Leitsätze
Beim Verbrauchsgüterkauf bedarf es auf Grund mit Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie konform gehender Auslegung entgegen dem Wortlaut von § 323 Abs. 1 BGB vor Rücktritt des Käufers wegen vertragswidriger Lieferung nicht des Verlangens nach Nacherfüllung.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von € 600,00 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Polstermöbels Modell Iruda, Ecksofa 2-sitzig, Lehne links Ottomane rechts, Rücken echt, inkl. Rücken und Zierkissen, Bezug Vorzugsstoff in Nubuk Braun / Beige.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger einen Betrag von € 120,67 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 920,00 abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.
Die Berufung der Beklagten wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.