124 C 81/10•Amtsgericht Köln, 2010-04-27, 124 C 81/10
Full text
Amtsgericht Köln — 124 C 81/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: 124 C 81/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0427.124C81.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 124
Tenor
Der am 19.03.2009 erlassene Vollstreckungsbescheid des AG Wedding (Az.: 09-2240151-0-9), dem Beklagten zugestellt am 18.12.2009, wird aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, Mahnkosten zu zahlen, die einen Betrag von 6,00 € übersteigen. Er wird des Weiteren aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, Zinsen aus 269,88 € seit dem 07.11.2008 zu zahlen, die einen Betrag von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz übersteigen. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen bleibt der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.