Amtsgericht Köln, 2010-04-27, 124 C 81/10

124 C 81/10Court of First InstanceApr 27, 2010

Full text

Amtsgericht Köln — 124 C 81/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-27

Aktenzeichen: 124 C 81/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0427.124C81.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 124

Tenor

Der am 19.03.2009 erlassene Vollstreckungsbescheid des AG Wedding (Az.: 09-2240151-0-9), dem Beklagten zugestellt am 18.12.2009, wird aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, Mahnkosten zu zahlen, die einen Betrag von 6,00 € übersteigen. Er wird des Weiteren aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, Zinsen aus 269,88 € seit dem 07.11.2008 zu zahlen, die einen Betrag von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz übersteigen. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen bleibt der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.