Amtsgericht Köln, 2010-05-25, 146 C 257/09

146 C 257/09Court of First InstanceMay 25, 2010

Full text

Amtsgericht Köln — 146 C 257/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-25

Aktenzeichen: 146 C 257/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0525.146C257.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 146

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger, die Kosten des Nebenintervenienten trägt dieser selber.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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