Amtsgericht Köln, 2010-10-21, 210 C 398/09

210 C 398/09Court of First InstanceOct 21, 2010

Full text

Amtsgericht Köln — 210 C 398/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-21

Aktenzeichen: 210 C 398/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1021.210C398.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 210

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 07.01.2010 – Aktenzeichen 210 C 398/09 – wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 5.000,00 abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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