267 C 152/10•Amtsgericht Köln, 2011-02-08, 267 C 152/10
Full text
Amtsgericht Köln — 267 C 152/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: 267 C 152/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0208.267C152.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 267
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an die Klägerin zu 2.) an vorgerichtlichen Rechtsan-
waltskosten 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
16.01.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1.)
zu ¼ und die Klägerin zu 2.) zu ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Beklagten
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leisten.
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