Amtsgericht Köln, 2011-10-17, 273 C 45/11

273 C 45/11Court of First InstanceOct 17, 2011

Full text

Amtsgericht Köln — 273 C 45/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-17

Aktenzeichen: 273 C 45/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1017.273C45.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 273

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 653,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.11.2010 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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