268 C 19/11•Amtsgericht Köln, 2011-11-15, 268 C 19/11
Full text
Amtsgericht Köln — 268 C 19/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: 268 C 19/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1115.268C19.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 268
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 855,76 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2009 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 130,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagten zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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