138 C 323/11•Amtsgericht Köln, 2011-12-01, 138 C 323/11
Full text
Amtsgericht Köln — 138 C 323/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-01
Aktenzeichen: 138 C 323/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1201.138C323.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 138
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 312,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.Februar 2011, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.Juli 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 7/10, die Beklagte 3/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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