Amtsgericht Köln, 2012-01-10, 264 C 313/10

264 C 313/10Court of First InstanceJan 10, 2012

Full text

Amtsgericht Köln — 264 C 313/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-10

Aktenzeichen: 264 C 313/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0110.264C313.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 264

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 28.03.2011 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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