Amtsgericht Köln, 2012-01-17, 643 Ls 91/11

643 Ls 91/11Court of First InstanceJan 17, 2012

Full text

Amtsgericht Köln — 643 Ls 91/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-17

Aktenzeichen: 643 Ls 91/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0117.643LS91.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 643

Tenor

Die Angeklagten sind der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Die Angeklagten W. und .E. werden deshalb zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte F. wird deshalb zu einer

Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Jugendstrafen wird jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

Ihre notwendigen Auslagen tragen die Angeklagten selbst.

§§ 223 I, 224 I Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5, 25 II StGB, 1, 105 ff. JGG.

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