Amtsgericht Köln, 2013-08-08, 137 C 568/12

137 C 568/12Court of First InstanceAug 8, 2013

Regest

"Zum Lizenzentgeltanteil für Veröffentlichungsbefugnis in einer anwaltlichen Honorarrechnung für die Erstellung und Überarbeitung von AGB - § 97 Abs. UrhG"

Full text

Amtsgericht Köln — 137 C 568/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-08

Aktenzeichen: 137 C 568/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0808.137C568.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 137

Leitsätze

"Zum Lizenzentgeltanteil für Veröffentlichungsbefugnis in einer anwaltlichen Honorarrechnung für die Erstellung und Überarbeitung von AGB - § 97 Abs. UrhG"

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,79 € seit 10.10.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die durch die mündliche Verhandlung entstandenen Kosten werden gegen einander aufgehoben. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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