Amtsgericht Köln, 2014-06-17, 147 C 68/14

147 C 68/14Court of First InstanceJun 17, 2014

Full text

Amtsgericht Köln — 147 C 68/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-17

Aktenzeichen: 147 C 68/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0617.147C68.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 147

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) jeweils eine Entschädigung in Höhe von 750,00 € zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 24.09.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 70% und der Beklagte zu 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn die vollstreckende Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

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