215 C 90/14•Amtsgericht Köln, 2014-08-22, 215 C 90/14
Full text
Amtsgericht Köln — 215 C 90/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 215 C 90/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0822.215C90.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 215
Tenor
-
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.03.2014 zu TOP 2 über die Jahresgesamt- und –einzelabrechnung 2013 wird, soweit es die Kosten „Betriebskosten: Reinigung Sanitäranlagen Mansarde“ betrifft, für ungültig erklärt.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.