142 C 413/13•Amtsgericht Köln, 2014-09-29, 142 C 413/13
Amtsgericht Köln, 2014-09-29, 142 C 413/13
142 C 413/13Court of First InstanceSep 29, 2014
Regest
Reisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über Zugteilung bei einem Reisevertrag mit "Rail & Fly" Ticket
Full text
Amtsgericht Köln — 142 C 413/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-29
Aktenzeichen: 142 C 413/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0929.142C413.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Reisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über Zugteilung bei einem Reisevertrag mit "Rail & Fly" Ticket
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 11.6.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Reststreits tragen die Klägerin zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.